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Laden in der Mietwohnung – geht das?

Auch als Mieter ohne eigene Garage kannst du laden – die Gesetzeslage ist auf deiner Seite.

Kurz beantwortet

Seit der WEG-Reform haben Mieter und Eigentümer einen Anspruch auf den Einbau einer Ladeeinrichtung am eigenen Stellplatz. Die Kosten trägst du selbst, der Vermieter darf den Einbau aber kaum verweigern. Gibt es keinen festen Stellplatz, helfen öffentliche Säulen und Laden beim Arbeitgeber.

Die wichtigsten Fakten

  • Rechtsanspruch auf Lademöglichkeit am eigenen Stellplatz.
  • Kosten trägt der Mieter, Zustimmung ist meist Pflicht.
  • Ohne Stellplatz: öffentliches und Arbeitsplatz-Laden.

Häufige Fragen

Kann der Vermieter Nein sagen?

Nur in seltenen Ausnahmefällen – grundsätzlich besteht ein Anspruch.

Was, wenn es keinen festen Stellplatz gibt?

Dann auf öffentliche Lade-Infrastruktur und Laternenparken setzen.